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" EINER FÜR ALLE, ALLE FÜR EINEN "

Die Basis dieser Zusammenarbeit zwischen „Dienstnehmer-Beschäftiger-Überlasser“ bilden die jeweils gültige Fassung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), der Angestelltenkollektivvertrag für Handwerk und Gewerbe in der Dienstleistung, in Information und Consulting bzw. der Arbeiterkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung einerseits und der jeweils anzuwendende Kollektivvertrag des Beschäftigers andererseits.

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